Gerichtliche Vermittlung der Schuldenbereinigung gem. §§ 305 - 310 InsO
Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, so sind Sie berechtigt, binnen 6 Monaten nach dem Scheitern der Einigung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen, der mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung verbunden wird.
Dieser Eröffnungsantrag führt nicht automatisch zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.Wenn das Insolvenzgericht Erfolgsaussicht sieht, geht es in ein gerichtliches Vermittlungsverfahren über. Dabei ist das Gericht befugt, ablehnende Gläubiger zu überstimmen.
Wenn Sie den Schuldenbereinigungsplan erfüllt haben und der Schuldenbereinigungsplan im gerichtlichen Vermittlungsverfahren angenommen wird, sind Sie schuldenfrei.
SCHULDENFREI OHNE VERFAHREN!