Verbraucher­insolvenz

Das Verbraucher­insolvenz­verfahren
folgt einem dreistufigen Vorgehen.
Entschuldungs-Plan vom Schulden-Doc

1. Stufe

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Gerichtliche Vermittlung der Schuldenbereinigung

2. Stufe

Gerichtliche Vermittlung der Schulden­bereinigung
Hauptinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

3. Stufe

Hauptinsolvenzverfahren und Restschuld­befreiung
1. Stufe: Ausgangslage

Der Schulden-Doc übernimmt!

Ihre Schulden­situation wird von unserem Schuldner­berater in einem Erstberatungs­gespräch ermittelt.
Wir beraten Sie. Gemeinsam mit Ihnen finden wir Lösungs­möglichkeiten und besprechen mit Ihnen die Vorgehens­weise zur Entschuldung.
Es folgt die Auswertung Ihrer Unterlagen. In Absprache mit Ihnen wird Gläubigern einen Vergleichs­vorschlag unterbreitet.

VERGLEICH: Wenn alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zustimmen, werden Sie nach Erfüllung des Schulden­bereinigungs­plans von Ihren Schulden befreit. Ein gericht­liches Verbraucher­insolvenz­verfahren ist dann nicht mehr nötig.

KEIN VERGLEICH: Stimmen die Gläubiger ganz oder teilweise einem Vergleich NICHT zu, dann stellen wir einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz­verfahrens.

2. Stufe: Vermittlung

Gerichtliche Vermittlung der Schuldenbereinigung gem. §§ 305 - 310 InsO

Scheitert der außergerichtliche Schulden­bereinigungs­versuch, so sind Sie berechtigt, binnen 6 Monaten nach dem Scheitern der Einigung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenz­gericht zu stellen, der mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuld­befreiung verbunden wird.
Dieser Eröffnungsantrag führt nicht automatisch zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.Wenn das Insolvenz­gericht Erfolgs­aussicht sieht, geht es in ein gerichtliches Vermittlungs­verfahren über. Dabei ist das Gericht befugt, ablehnende Gläubiger zu überstimmen.
Wenn Sie den Schuldenbereinigungsplan erfüllt haben und der Schuldenbereinigungsplan im gerichtlichen Vermittlungsverfahren angenommen wird, sind Sie schuldenfrei.

SCHULDENFREI OHNE VERFAHREN!

3. Stufe: Verfahren

Gerichtliches Hauptinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsphase

Scheitert die 2. Stufe oder sieht das Gericht keine Erfolgschance für die Durchführung, dann wird das Verbraucher­insolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Nach ungefähr 6 Monaten bis regelmäßig 1 Jahr hebt das Gericht das Hauptinsolvenzverfahren auf und kündigt Ihnen die Restschuldbefreiung an.
Es beginnt im Anschluss daran die Wohlverhaltensphase, die spätestens nach 3 Jahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet.

SIE SIND SCHULDENFREI!

Der Schulden-Doc begleitet Sie kompetent.
Der Schulden-Doc macht Sie schuldenfrei.

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