Verbraucherinsolvenz-Verfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren folgt einem 3-stufigen-Verfahren. So werden Sie schuldenfrei.

Die einzelnen Stufen lauten:

1. Stufe: (Außergerichtlicher Einigungsversuch)

  • Diese Aufgabe übernimmt für Sie die Schuldenschnitt Schuldnerberatung.
  • Ihre Schuldensituation wird von unserem Schuldnerberater in einem Erstberatungsgespräch ermittelt. Wir antworten gerne auf Ihre Fragen und beraten Sie. Gemeinsam mit Ihnen finden wir Gemeinsam mit Ihnen finden wir Lösungsmöglichkeiten und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
  • Im Anschluss daran werten wir Ihre Unterlagen aus und unterbreiten in Absprache mit Ihnen den Gläubigern einen Vergleichsvorschlag.
  • Glückt die außergerichtliche Einigung, indem alle Gläubiger dem Vergleich zustimmen, so werden Sie nach Erfüllung des Schuldenbereinigungsplans von Ihren Schulden vergleichsweise befreit. Ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren ist dann nicht mehr nötig. Sie haben es geschafft!
  • Stimmen die Gläubiger ganz oder teilweise dem Vergleich nicht zu, dann stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

2. Stufe: (Gerichtliche Vermittlung der Schuldenbereinigung gem. §§ 305 - 310 InsO)

  • Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, so sind Sie berechtigt, binnen 6 Monaten nach dem Scheitern der Einigung einen Insolvenzantrag, der mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung verbunden wird, beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
  • Dieser Eröffnungsantrag führt nicht automatisch zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern es geht in ein gerichtliches Vermittlungsverfahren über, wenn das Insolvenzgericht Erfolgsaussicht hierfür sieht. Dabei ist das Gericht befugt, ablehnende Gläubiger zu überstimmen.
  • Wird der Schuldenbereinigungsplan im gerichtlichen Vermittlungsverfahren angenommen, so sind Sie dann, wenn Sie den Schuldenbereinigungsplan erfüllt haben, schuldenfrei. Sie haben es wieder ohne Insolvenzverfahren geschafft!

3. Stufe: (gerichtliches Hauptinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsphase)

  • Scheitert die 2. Stufe oder aber sieht das Gericht keine Erfolgschance für deren Durchführung, dann wird das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
  • Nach ungefähr 6 Monaten bis regelmäßig 1 Jahr hebt das Gericht das Hauptinsolvenzverfahren auf und kündigt Ihnen die Restschuldbefreiung an.
  • Es beginnt im Anschluss daran die Wohlverhaltesphase, die spätestens nach 3 Jahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet. Sie sind schuldenfrei!
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